Was bedeutet Shareware bzw. Freischaltcode? Welche Unterschiede gibt es zwischen der Shareware-Version und der freigeschalteten Version? Wie funktioniert die Freischaltung?
Sie können das Programm vier Wochen ohne Einschränkung verwenden. Nach dieser Testphase müssen Sie sich entscheiden, ob Sie das Programm weiterhin nutzen möchten oder ob Ihnen das Programm nicht zusagt und Sie es wieder von Ihren Datenträgern löschen und nicht weiterhin verwenden. Sie können diese Software-Probe, auch Shareware genannt, z. B. aus dem Internet unter www.alltagsprogramme.de/download.htm laden.
Möchten Sie das Programm dauerhaft nutzen, dann müssen Sie einen Freischaltcode erwerben. Diesen können Sie entweder mit Hilfe des Formulars, welches beim Beenden des Programms erscheint oder online unter www.alltagsprogramme.de/order.php bestellen.
Diesen Freischaltcode geben Sie in Ihr bereits installiertes Programm ein. Dieser Vorgang wird auch als Registrierung, Lizenzierung oder Freischaltung bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, woher Sie das Installations-Programm ursprünglich bezogen haben (Download aus dem Internet, Zeitschriften-CD, von einem Freund...). Nach der Eingabe eines gültigen Freischaltcodes können Sie das Programm dauerhaft verwenden. Die Shareware-Version unterscheidet sich also nicht von der freigeschalteten Vollversion - weder im Funktionsumfang, noch im Installations-Programm selbst.
Wahlweise können Sie bei der Bestellung des Freischaltcodes zusätzlich eine CD-ROM bestellen. Diese enthält keine Freischaltcodes, sondern die Installations-Programme. Sie haben so die Möglichkeit eine aktuelle Version zu installieren oder aber andere Shareware-Programme, die auf der CD enthalten sind, auszuprobieren. Siehe Punkt 1. Alternativ können Sie die Installations-Programme auch aus dem Internet unter www.alltagsprogramme.de/download.htm laden.
Und so definiert der Bundesgerichtshof Shareware im Allgemeinen: Shareware ist im Rechtsleben eine Software, die vom Programmierer unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsvergütung zur Verfügung gestellt wird, um dem Anwender die Möglichkeit zu bieten, das Programm kennen zu lernen, auszuprobieren und sich gegebenenfalls bei Billigung registrieren zu lassen. Damit kann der Anwender eine Vollversion der Software erwerben. Shareware ist jedoch nicht für den dauerhaften Einsatz beim Anwender bestimmt, sondern nur als Anreiz für den Erwerb der Vollversion gedacht. Die hierfür zulässigen Beschränkungen rechtlicher oder tatsächlicher Natur können in Vereinbarungen über Anwendungsbeschränkungen oder auch programmtechnischen Sperren und Begrenzungen bestehen. Immer aber werde bei Shareware während des Programmlaufs auf die Erforderlichkeit einer Registrierung hingewiesen, wenn der Anwender die Software auf Dauer einsetzen möchte. Quelle: c't 5/2000 Seite 229.
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